Hessische Landjugend e.V.

Presse

Zurechtfinden in der neuen GAP

Junglandwirteabend der Hessischen Landjugend. Am vergangenen Donnerstag veranstaltete die Hessische Landjugend ihren traditionellen Junglandwirteabend im Rahmen der Landwirtschaftlichen Woche Südhessen digital.

Nach der Begrüßung durch Agrarsprecher Torben Eppstein referierte Sebastian Schneider vom Referat IIIa des Hessischen Bauernverbandes.

Schneider erläuterte den etwa 50 Teilnehmern in einem zeitlichen Überblick warum die aktuellen Entscheidungen verhältnismäßig kurzfristig umzusetzen sind und dass es vor allem an der Bundestagswahl im vergangenen Jahr lag, dass eine frühere Ausgestaltung nicht erreicht wurde.

Im Folgenden berichtete Schneider von der veränderten Planung zum Finanzhaushalt der Agrarförderung. Hierbei spielt zum einen der EU-Austritt Groß-Britanniens eine Rolle, andererseits aber auch veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen durch Wahlen in den Parlamenten, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Anschließend ging er zum Kern des Vortrages, der neuen Aufteilung der GAP. Während diese Bisher in Cross Compliance und Greening in der ersten Säule und freiwillige Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule aufgeteilt waren, verschmelzen CC, Greening und einige zusätzliche Standards künftig zur sogenannten Konditionalität, während die Freiwilligen AU-Maßnahmen in der zweiten Säule bleiben. Gänzlich neu sind die „Eco-Schemes“, die als freiwillige Maßnahmen in der ersten Säule angesiedelt sind. Gleichzeitig ist zu beachten, dass in der laufenden Förderperiode ein jährlich steigender Anteil an Mitteln aus der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden.

Konkret bedeutet dies, dass die Basisprämie sinkt und die Greeningprämie gänzlich wegfällt, obwohl die verpflichtenden Maßnahmen in der neuen Konditionalität enthalten bleiben. Gleichzeitig werden die Umverteilungsprämie und die Junglandwirteprämie erhöht und erweitert, was den meisten Teilnehmern der Veranstaltung, junge Landwirte mit Betrieben in üblichen hessischen Strukturen entgegenkommen dürfte. Allein bei der Junglandwirteprämie sind hier im vollen Förderzeitraum von fünf Jahren etwa 50.000€ mehr zu erwarten. Gleichzeitig ist zu beachten, dass eine gekoppelte Weidetierprämie für Mutterkühe, Schafe und Ziegen eingeführt wird.

Insgesamt sei jedoch zu beachten, so erläuterte Schneider, dass die Gesamtförderung je Hektar bis Ende der Förderperiode um ca. 1/3 zurückgefahren werde. Gleichzeitig blieben die meisten Anforderungen, die bisher aus dem Greening bekannt sind, erhalten oder würden sogar verstärkt. Exemplarisch sind hier die harte Pflicht zur Stilllegung von 4% des betrieblichen Ackerlandes zu nennen, die im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht durch Zwischenfrüchte oder andere Maßnahmen mit Anrechnungsfaktoren erreicht werden können, sondern wirklich 4% der Ackerfläche betragen müssen und die Mindestbodenbedeckung im Dezember und Januar zu nennen. Zweiteres wird dazu führen, dass Zwischenfrüchte in vielen Fällen obligat werden und auch dass die klassische Winterfurche aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein wird. Ebenfalls zu nennen sind in diesem Feld die verpflichtenden Regelungen zur Fruchtfolge, die Stand jetzt den Fruchtwechsel vorschreiben und somit beispielsweise den Anbau von Stoppelweizen verhindern, und die weitreichende Streichung von Ausnahmen für ökologisch wirtschaftende Betriebe, die bisher nur sehr geringe Auflagen hatten und zukünftig in annähernd gleichem Maße wie konventionelle Betriebe betroffen sein werden.

Neben der Konditionalität seien auch die Eco-Schemes zu beachten, berichtete Schneider weiter. Diese Maßnahmen seien zwar freiwillig, allerdings seien sie so ausgestaltet, dass es in vielen Bereichen zu Überlappungen und Konflikten mit bisherigen Agrarumweltmaßnahmen, wie denen des HALM-Programmes kommen werde. Dabei sei zu beachten, dass die Eco-Schemes schwerer gewichtet werden und deren Erfüllung somit die AUM überlagere. Die Maßnahmen der zweiten Säule würden somit quasi kannibalisiert.

Insgesamt resümierte Schneider, der Umbau der Förderung sei in der aktuell vorliegenden Form eher gegenteilig zum angestrebten Weg, Umweltmaßnahmen organisch und unbürokratisch in die Betriebsführung zu integrieren. Etliche Probleme in der praktischen Umsetzung seien noch zu klären und auch die chaotische Überlappung verschiedener Maßnahmen sei noch nicht abschließend geklärt. Über allem schwebe dabei die Pflicht, erste konkrete Maßnahmen bereits in die Anbauplanung für 2023 aufzunehmen, die ja mit dem Anbau von Vorfrüchten und darauffolgender potenzieller Winterbegrünung bereits in wenigen Wochen startet.

In der anschließenden Fragerunde zeigte sich deutlich, dass viele Unsicherheiten bei den Landwirten vorhanden sind, die Regelungen aber in der praktischen Umsetzung sehr schnell an ihre Grenzen stoßen und noch weitreichende Verwaltungsvorschriften und Anwendungsverordnungen erlassen werden müssen.

Text: Hessische Landjugend

Foto: Hessische Landjugend

Bildunterschrift: Trotz der allgemeinen Ermüdung beim Thema Videokonferenz zeigte sich am Junglandwirteabend, dass interessante Themen nach wie vor motivieren und mobilisieren.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.