Reisebedingungen der Hessischen Landjugend e.V.
I Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, der Hessischen Landjugend e.V., den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen aus unseren Reisebeschreibungen bekannten Leistungsbeschreibungen und Preisen unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der darauffolgenden Anmeldebestätigung der Hessische Landjugend e.V. zustande. Sie erklären sich als Teilnehmer*in mit der Veröffentlichung von Bild-, Audio- und Videomaterial, auf denen Sie präsent sind, in unseren sowie öffentlichen Medien einverstanden.
II Zahlung des Reisepreises
Der Reisepreis ist, wenn in der Rechnung nicht abweichend formuliert, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, bei kurzfristiger Anmeldung sofort, allerdings spätestens zu Reisebeginn zu bezahlen.
III Leistungen
- Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unseren Ausschreibungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Verabredungen), die den Umgang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Hessische Landjugend e.V..
- Vermittelt die Hessische Landjugend e.V. im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistung, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.
IV Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Hessische Landjugend e.V. als auch Sie als Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände (§ 651 h BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die Hessische Landjugend e.V. wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Teilnehmenden zur Last.
V Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung
- Die Hessische Landjugend e.V. kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in den Ausschreibungen genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, es sei denn, in der Anmeldebestätigung ist eine kürzere Anmeldefrist genannt.
- Die Hessische Landjugend e.V. ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
- Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können die Teilnehmenden vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch die Hessische Landjugend e.V. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Hessische Landjugend e.V. in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche der Hessische Landjugend e.V. gegenüber schriftlich geltend machen. Wir verlangen von Ihnen die Schriftform.
VI Rücktritt
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Hessische Landjugend e.V. verlangt von Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hessischen Landjugend e.V. .
- Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann die Hessische Landjugend e.V. den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Aufwendungen der Reiseleistung verlangen. Es gelten folgende Entschädigungspauschalen:
Bei Rücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 15% des Reisepreises,
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%des Reisepreises,
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60%des Reisepreises,
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%des Reisepreises,
6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 95%des Reisepreises und am
An/Abreisetag oder später 100% des Reisepreises.
Es bleibt den Teilnehmenden unbenommen, dem Veranstalter einen geringeren Schaden als die geforderte Entschädigung nachzuweisen. Treten Sie als der/die Teilnehmer/in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.
Bis vor Reisebeginn können Sie sich als Teilnehmer/in bei der Durchführung durch einen Dritten ersetzen lassen. So werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von € 25,- erhoben. Die Hessische Landjugend e.V. kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der
Dritte den besonderen Erfordernissen, in Bezug auf die Reise, nicht genügt oder in- bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Hessische Landjugend e.V. empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
VII Vertragsobliegenheiten und Hinweise
- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
- Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie der Hessische Landjugend e.V. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Hessische Landjugend e.V. verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
- Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Landjugend e.V., Bingenheimer Straße 1, 61203 Reichelsheim/Wetterau, Tel. 06035/968469-0, Fax: 06035/968469-3 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem Reiseende.
VIII Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- In der Reiseausschreibung haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente unterrichtet. Über etwaige Änderungen wird die Hessische Landjugend e.V. Sie, sobald diese der Hessische Landjugend e.V. bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
- Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
- Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, ist die Hessische Landjugend e.V. berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.
X Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen der Hessische Landjugend e.V. und dem/der Teilnehmer/in richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Aktuelle Coronainformationen zu den Veranstaltungen der Hessischen Landjugend e.V.:
Die Hessische Landjugend e.V. will allen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an ihren Veranstaltungen und Aktionen ermöglichen und wird niemanden ausgrenzen. Daher versuchen wir alle unsere Veranstaltungen und Aktionen mit der 3G-Regelung (Getestet, Genesen, Geimpft) stattfindenzulassen. Für den Testnachweis akzeptieren wir einen vor Ort, mit einem unserer Jugendgruppenleitenden durchgeführten, Vier-Augen-Schnelltest. Dafür soll bitte ein unbenutzter Schnelltest mitgebracht werden. Schüler*innen können den Nachweis über das ordnungsgemäß geführte Testheft erbringen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Nachweise vorlegen.
Sollte der Hausherr bzw. Veranstaltungsort nach unserer Buchung ausgrenzende Regelungen, wie z.B. 2G-Modell, oder eine abweichende Testmethode zu der o.g. umsetzen bzw. von uns verlangen, werden wir versuchen, einen adäquaten Ersatzort mit einer 3G-Regelung und der o.g. Testmethode zu finden. Sollte uns das nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung und Aktion ggf. auch kurzfristig abzusagen oder im Ausnahmefall im 2G-Modell stattfinden zulassen. In diesem Fällen haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Entschädigung, bekommen aber bei einer Absage bzw. einem Ausschluss den bereits gezahlten Teilnehmendenbeitrag erstattet. Sollte der Hausherr bzw. Veranstaltungsort einen 3G-Negativnachweis verlangen, würden wir die Teilnehmenden darüber rechtzeitig informieren und sie bitten, diese negative Testbescheinigung auf eigene Kosten zu besorgen und mitzubringen. Wir bitten dann um Verständnis, dass wir diese Kosten nicht übernehmen werden.
(Stand: 01.11.2021)
Erklärung zur Datenverarbeitung in der Hessische Landjugend e.V.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist die Hessische Landjugend e.V.
Der und die Landesvorsitzende, sowie deren Stellvertreter vertreten die Hessische Landjugend e. V. gerichtlich und außergerichtlich. Dabei sind jeweils zwei der genannten Personen gemeinsam vertretungsberechtigt.
Der Hessische Landjugend e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail und Name der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion in der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird von der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) oder dem Einzelmitglied die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Veranstaltungsverwaltung werden von den Teilnehmenden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Teilnehmendenbeitrag, Geschwisterrabatt, Mitgliedschaft in einer Landjugendgruppe, Essgewohnheiten, Krankheiten und Allergien verarbeitet. Bei minderjährigen Teilnehmenden werden auch von den Erziehungsberechtigten der Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, Mobiltelefon und E-Mail verarbeitet. Erhält die Veranstaltung eine finanzielle Fördermittel aus dem Haushalt der öffentlichen Hand, so ist eine Verarbeitung der oben genannten Daten zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung erforderlich. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO. Die für die Veranstaltungsverwaltung notwendigen Daten werden 5 Jahre nach Beendigung der Veranstaltung gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.
Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder und Teilnehmenden von Veranstaltungen auf der Webseite www.hessische-landjugend.de, auf der Facebookseite www.facebook.com/HessischeLandjugend/ und auf der Instagramseite www.instagram.com/hessischelandjugend/ veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO.
Zum Zwecke der Eigenwerbung der Hessische Landjugend e.V. werden Informationen an die Adressen und E-Mail-Adresse der Mitglieder und an die Teilnehmenden von Veranstaltungen der Hessische Landjugend e.V. versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung übermittelt die Hessische Landjugend e.V. als Dachverband personenbezogene Daten der Mitglieder an die mitgliedsführenden Untergliederungen (Landjugendgruppen). Übermittelt werden: Name, Vorname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Name der Landjugendgruppe. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im mitgliedsführenden Verein übermittelt. Die für die Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Landjugendgruppe, Funktion in der jeweiligen Landjugendgruppe, Bankverbindung) werden 10 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.
Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilnehmende hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu.
Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilenehmende ist verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Im Falle der Nichtbereitstellung der Daten kann der Beitritt zur Hessischen Landjugend e.V. oder die Teilnahme an der Veranstaltung der Hessischen Landjugend e.V. nicht erfolgen.