Hessische Landjugend e.V.

Veranstaltungen

Vertragsbedingungen

Reisebedingungen der Hessischen Landjugend e.V.

 

I Anmeldung

 

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, der Hessischen Landjugend e.V., den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen aus unseren Reisebeschreibungen bekannten Leistungsbeschreibungen und Preisen unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der darauffolgenden Anmeldebestätigung der Hessische Landjugend e.V. zustande. Sie erklären sich als Teilnehmer*in mit der Veröffentlichung von Bild-, Audio- und Videomaterial, auf denen Sie präsent sind, in unseren sowie öffentlichen Medien einverstanden.

 

II Zahlung des Reisepreises

 

Der Reisepreis ist, wenn in der Rechnung nicht abweichend formuliert, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, bei kurzfristiger Anmeldung sofort, allerdings spätestens zu Reisebeginn zu bezahlen.

 

III Leistungen

 

  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unseren Ausschreibungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Verabredungen), die den Umgang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Hessische Landjugend e.V..
  2. Vermittelt die Hessische Landjugend e.V. im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistung, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

 

IV Außergewöhnliche Umstände

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Hessische Landjugend e.V. als auch Sie als Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände (§ 651 h BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die Hessische Landjugend e.V. wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Teilnehmenden zur Last.

V Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung

 

 

 

 

  1. Die Hessische Landjugend e.V. kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in den Ausschreibungen genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, es sei denn, in der Anmeldebestätigung ist eine kürzere Anmeldefrist genannt.
  2. Die Hessische Landjugend e.V. ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
  4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können die Teilnehmenden vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch die Hessische Landjugend e.V. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Hessische Landjugend e.V. in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche der Hessische Landjugend e.V. gegenüber schriftlich geltend machen. Wir verlangen von Ihnen die Schriftform.

 

VI Rücktritt

 

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Hessische Landjugend e.V. verlangt von Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hessischen Landjugend e.V. .
  2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann die Hessische Landjugend e.V. den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Aufwendungen der Reiseleistung verlangen. Es gelten folgende Entschädigungspauschalen:
    Bei Rücktritt

bis 60 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 15% des Reisepreises,

59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%des Reisepreises,

29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60%des Reisepreises,

14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%des Reisepreises,

6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 95%des Reisepreises und am

An/Abreisetag oder später 100% des Reisepreises.
Es bleibt den Teilnehmenden unbenommen, dem Veranstalter einen geringeren Schaden als die geforderte Entschädigung nachzuweisen. Treten Sie als der/die Teilnehmer/in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

 

Bis vor Reisebeginn können Sie sich als Teilnehmer/in bei der Durchführung durch einen Dritten ersetzen lassen. So werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von € 25,- erhoben. Die Hessische Landjugend e.V. kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der

 

Dritte den besonderen Erfordernissen, in Bezug auf die Reise, nicht genügt oder in- bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Hessische Landjugend e.V. empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

 

VII Vertragsobliegenheiten und Hinweise

 

  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie der Hessische Landjugend e.V. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Hessische Landjugend e.V. verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Landjugend e.V., Bingenheimer Straße 1, 61203 Reichelsheim/Wetterau, Tel. 06035/968469-0, Fax: 06035/968469-3 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem Reiseende.

VIII Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

  1. In der Reiseausschreibung haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente unterrichtet. Über etwaige Änderungen wird die Hessische Landjugend e.V. Sie, sobald diese der Hessische Landjugend e.V. bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
  2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
  3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, ist die Hessische Landjugend e.V. berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.

 

X Anwendbares Recht

 

Die Rechtsbeziehung zwischen der Hessische Landjugend e.V. und dem/der Teilnehmer/in richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Aktuelle Coronainformationen zu den Veranstaltungen der Hessischen Landjugend e.V.:

 

Die Hessische Landjugend e.V. will allen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an ihren Veranstaltungen und Aktionen ermöglichen und wird niemanden ausgrenzen. Daher versuchen wir alle unsere Veranstaltungen und Aktionen mit der 3G-Regelung (Getestet, Genesen, Geimpft) stattfindenzulassen. Für den Testnachweis akzeptieren wir einen vor Ort, mit einem unserer Jugendgruppenleitenden durchgeführten, Vier-Augen-Schnelltest. Dafür soll bitte ein unbenutzter Schnelltest mitgebracht werden. Schüler*innen können den Nachweis über das ordnungsgemäß geführte Testheft erbringen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Nachweise vorlegen.

Sollte der Hausherr bzw. Veranstaltungsort nach unserer Buchung ausgrenzende Regelungen, wie z.B. 2G-Modell, oder eine abweichende Testmethode zu der o.g. umsetzen bzw. von uns verlangen, werden wir versuchen, einen adäquaten Ersatzort mit einer 3G-Regelung und der o.g. Testmethode zu finden. Sollte uns das nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung und Aktion ggf. auch kurzfristig abzusagen oder im Ausnahmefall im 2G-Modell stattfinden zulassen. In diesem Fällen haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Entschädigung, bekommen aber bei einer Absage bzw. einem Ausschluss den bereits gezahlten Teilnehmendenbeitrag erstattet. Sollte der Hausherr bzw. Veranstaltungsort einen 3G-Negativnachweis verlangen, würden wir die Teilnehmenden darüber rechtzeitig informieren und sie bitten, diese negative Testbescheinigung auf eigene Kosten zu besorgen und mitzubringen. Wir bitten dann um Verständnis, dass wir diese Kosten nicht übernehmen werden.

(Stand: 01.11.2021)


 

Erklärung zur Datenverarbeitung in der Hessische Landjugend e.V.

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist die Hessische Landjugend e.V.

Der und die Landesvorsitzende, sowie deren Stellvertreter vertreten die Hessische Landjugend e. V. gerichtlich und außergerichtlich. Dabei sind jeweils zwei der genannten Personen gemeinsam vertretungsberechtigt.

Der Hessische Landjugend e.V.  verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail und Name der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion in der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet.  Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird von der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) oder dem Einzelmitglied die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Veranstaltungsverwaltung werden von den Teilnehmenden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Teilnehmendenbeitrag, Geschwisterrabatt, Mitgliedschaft in einer Landjugendgruppe, Essgewohnheiten, Krankheiten und Allergien verarbeitet. Bei minderjährigen Teilnehmenden werden auch von den Erziehungsberechtigten der Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, Mobiltelefon und E-Mail verarbeitet. Erhält die Veranstaltung eine finanzielle Fördermittel aus dem Haushalt der öffentlichen Hand, so ist eine Verarbeitung der oben genannten Daten zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung erforderlich. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.  Die für die Veranstaltungsverwaltung notwendigen Daten werden 5 Jahre nach Beendigung der Veranstaltung gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.

Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder und Teilnehmenden  von Veranstaltungen auf der Webseite www.hessische-landjugend.de, auf der Facebookseite www.facebook.com/HessischeLandjugend/ und auf der Instagramseite  www.instagram.com/hessischelandjugend/ veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO.

Zum Zwecke der Eigenwerbung der Hessische Landjugend e.V. werden Informationen an die Adressen und E-Mail-Adresse der Mitglieder und an die Teilnehmenden von Veranstaltungen der Hessische Landjugend e.V. versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.

 

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung übermittelt die Hessische Landjugend e.V. als Dachverband personenbezogene Daten der Mitglieder an die mitgliedsführenden Untergliederungen (Landjugendgruppen). Übermittelt werden: Name, Vorname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Name der Landjugendgruppe. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im mitgliedsführenden Verein übermittelt. Die für die Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Landjugendgruppe, Funktion in der jeweiligen Landjugendgruppe, Bankverbindung) werden 10 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.

Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilnehmende hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu.

Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilenehmende ist verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Im Falle der Nichtbereitstellung der Daten kann der Beitritt zur Hessischen Landjugend e.V. oder die Teilnahme an der Veranstaltung der Hessischen Landjugend  e.V. nicht erfolgen.

Veranstaltungen

Wir bewegen das Land! - & das jedes Jahr auf''s Neue.

Mit abwechslungsreichen Veranstaltungen & Aktionen gestalten wir mit unseren Ortsgruppen immer wieder ein kunterbuntes Landjugendjahr und stellen dabei Unglaubliches auf die Beine. Beim Einsatz für unsere gemeinsamen Interessen verknüpfen sich Gruppen mit Politikern, Verbänden und anderen Landjugendgruppen. Dabei kommt der Spaß natürlich nie zu kurz und es entstehen immer wieder neue Freundschaften!

Alle unserer Termine findest Du zusammengefasst im Jahresprogramm und in den Terminen.

Neben einigen jährlich stattfindenden Veranstaltungen, die für viele Landjugendliche einfach dazu gehören, gibt es jedes Jahr neue Aktionen in den verschiedenen Landjugend-Bereichen.

Kinder und Jugendliche haben über uns die Chance Urlaub ohne Ihre Eltern machen zu können. Schaut doch mal bei den Freizeiten rein.

Bestimmt ist auch etwas für Dich dabei – wir freuen uns auf Dich!

Reisebedingungen & Datenverarbeitungsrichtlinien

I Anmeldung

 

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, der Hessischen Landjugend e.V., den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen aus unseren Reisebeschreibungen bekannten Leistungsbeschreibungen und Preisen unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der darauffolgenden Anmeldebestätigung der Hessische Landjugend e.V. zustande. Sie erklären sich als Teilnehmer*in mit der Veröffentlichung von Bild-, Audio- und Videomaterial, auf denen Sie präsent sind, in unseren sowie öffentlichen Medien einverstanden.

 

II Zahlung des Reisepreises

 

Der Reisepreis ist, wenn in der Rechnung nicht abweichend formuliert, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, bei kurzfristiger Anmeldung sofort, allerdings spätestens zu Reisebeginn zu bezahlen.

 

III Leistungen

 

  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unseren Ausschreibungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Verabredungen), die den Umgang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Hessische Landjugend e.V..
  2. Vermittelt die Hessische Landjugend e.V. im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistung, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

 

IV Außergewöhnliche Umstände

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Hessische Landjugend e.V. als auch Sie als Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände (§ 651 h BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die Hessische Landjugend e.V. wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Teilnehmenden zur Last.

V Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung

 

 

 

 

  1. Die Hessische Landjugend e.V. kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in den Ausschreibungen genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, es sei denn, in der Anmeldebestätigung ist eine kürzere Anmeldefrist genannt.
  2. Die Hessische Landjugend e.V. ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Die Hessische Landjugend e.V. ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
  4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können die Teilnehmenden vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch die Hessische Landjugend e.V. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Hessische Landjugend e.V. in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche der Hessische Landjugend e.V. gegenüber schriftlich geltend machen. Wir verlangen von Ihnen die Schriftform.

 

VI Rücktritt

 

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Hessische Landjugend e.V. verlangt von Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hessischen Landjugend e.V. .
  2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann die Hessische Landjugend e.V. den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Aufwendungen der Reiseleistung verlangen. Es gelten folgende Entschädigungspauschalen:
    Bei Rücktritt

bis 60 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 15% des Reisepreises,

59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%des Reisepreises,

29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60%des Reisepreises,

14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%des Reisepreises,

6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 95%des Reisepreises und am

An/Abreisetag oder später 100% des Reisepreises.
Es bleibt den Teilnehmenden unbenommen, dem Veranstalter einen geringeren Schaden als die geforderte Entschädigung nachzuweisen. Treten Sie als der/die Teilnehmer/in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

 

Bis vor Reisebeginn können Sie sich als Teilnehmer/in bei der Durchführung durch einen Dritten ersetzen lassen. So werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von € 25,- erhoben. Die Hessische Landjugend e.V. kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der

 

Dritte den besonderen Erfordernissen, in Bezug auf die Reise, nicht genügt oder in- bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Hessische Landjugend e.V. empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

 

VII Vertragsobliegenheiten und Hinweise

 

  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie der Hessische Landjugend e.V. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Hessische Landjugend e.V. verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Landjugend e.V., Bingenheimer Straße 1, 61203 Reichelsheim/Wetterau, Tel. 06035/968469-0, Fax: 06035/968469-3 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem Reiseende.

VIII Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

  1. In der Reiseausschreibung haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente unterrichtet. Über etwaige Änderungen wird die Hessische Landjugend e.V. Sie, sobald diese der Hessische Landjugend e.V. bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
  2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
  3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, ist die Hessische Landjugend e.V. berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.

 

IX Anwendbares Recht

 

Die Rechtsbeziehung zwischen der Hessische Landjugend e.V. und dem/der Teilnehmer/in richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


 

Erklärung zur Datenverarbeitung in der Hessische Landjugend e.V.

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist die Hessische Landjugend e.V.

Der und die Landesvorsitzende, sowie deren Stellvertreter vertreten die Hessische Landjugend e. V. gerichtlich und außergerichtlich. Dabei sind jeweils zwei der genannten Personen gemeinsam vertretungsberechtigt.

Der Hessische Landjugend e.V.  verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail und Name der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion in der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) verarbeitet.  Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird von der mitgliedsführenden Untergliederung (Landjugendgruppe) oder dem Einzelmitglied die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Veranstaltungsverwaltung werden von den Teilnehmenden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Teilnehmendenbeitrag, Geschwisterrabatt, Mitgliedschaft in einer Landjugendgruppe, Essgewohnheiten, Krankheiten und Allergien verarbeitet. Bei minderjährigen Teilnehmenden werden auch von den Erziehungsberechtigten der Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, Mobiltelefon und E-Mail verarbeitet. Erhält die Veranstaltung eine finanzielle Fördermittel aus dem Haushalt der öffentlichen Hand, so ist eine Verarbeitung der oben genannten Daten zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung erforderlich. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.  Die für die Veranstaltungsverwaltung notwendigen Daten werden 5 Jahre nach Beendigung der Veranstaltung gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.

Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder und Teilnehmenden  von Veranstaltungen auf der Webseite www.hessische-landjugend.de, auf der Facebookseite www.facebook.com/HessischeLandjugend/ und auf der Instagramseite  www.instagram.com/hessischelandjugend/ veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO.

Zum Zwecke der Eigenwerbung der Hessische Landjugend e.V. werden Informationen an die Adressen und E-Mail-Adresse der Mitglieder und an die Teilnehmenden von Veranstaltungen der Hessische Landjugend e.V. versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.

 

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung übermittelt die Hessische Landjugend e.V. als Dachverband personenbezogene Daten der Mitglieder an die mitgliedsführenden Untergliederungen (Landjugendgruppen). Übermittelt werden: Name, Vorname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Name der Landjugendgruppe. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im mitgliedsführenden Verein übermittelt. Die für die Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, Landjugendgruppe, Funktion in der jeweiligen Landjugendgruppe, Bankverbindung) werden 10 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dies verhindert.

Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilnehmende hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Mitglied oder Veranstaltungsteilnehmenden steht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu.

Das Mitglied oder der Veranstaltungsteilenehmende ist verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Im Falle der Nichtbereitstellung der Daten kann der Beitritt zur Hessischen Landjugend e.V. oder die Teilnahme an der Veranstaltung der Hessischen Landjugend  e.V. nicht erfolgen.

 

Freizeiten aktuell

Kinder- und Jugendfreizeiten

Wir bieten jedes Jahr kostengünstige Kinder- und Jugendfreizeiten an. Ziel dieser Freizeiten ist es, Kindern Erholung und Entspannung vom Lebensalltag zu bieten, neue Landschaften und Orte kennen zu lernen und Spaß mit Gleichaltrigen zu haben. Wie auch an den Gruppennachmittagen in den Ortsgruppen sollen die Freizeiten die Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Gemeinschaftsgefühl und Ideenreichtum fördern. 

 

      

 

 

Kinderfreizeit
Märchenhafte Abenteuer
14.- 21. Juli 2024

„Märchen“ lautet unser diesjähriges Motto der Kinderfreizeit. Gemeinsam tauchen wir ein in die faszinierenden Welten von Prinzessinnen, Drachen und verwunschenen Wäldern. Kreativität kennt keine Grenzen– wir basteln, malen und gestalten unsere eigenen märchenhaften Erlebnisse. Freut euch auf spannende Abenteuer, mutige Helden und zauberhafte Wesen! Diese Kinderfreizeit verspricht unvergessliche Momente in Eschwege, dem Land der Frau Holle. Lasst uns gemeinsam ein Kapitel voller Freude und Fantasie schreiben. Seid dabei, wenn die Märchen lebendig werden!

Zielgruppe: Kinder von 8 – 12 Jahren
Ort: Jugendherberge Eschwege
Teilnahmezahl: mind. 15 Personen
Leistungen: Übernachtung mit Vollpension, Programm mit Ausflügen & Betreuung
Kosten: 269,- € Frühbucherrabatt bis zum 31.01.2024/ 319,- € p.P.
Geschwisterrabatt: Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es einen Nachlass von je 10,- € auf den Reisepreis.

  

Jugendfreizeit in Kroatien
Entdecke die sonnige Adriaküste in Dalmatien!
27. Juli - 07. August 2024

Der Ferienort Pakoštane ist ein beliebter Badeort in Norddalmatien. Nicht weit vom Campingplatz ist die wunderschöne historische Altstadt mit dem romantischen Hafen, den dalmatinischen Steinhäusern und den engen Gassen. Der Küste vorgelagert befinden sich 3 winzige Inseln, die dem Urlaubsort ein märchenhaftes Ambiente verleihen.
Das Camp selbst liegt inmitten schattenspendender Pinienbäume und direkt an einem traumhaften Sandstrand. Unser Camp-Bereich verfügt wie immer über Mehrbett-Zelte, die mit Holzfußboden und Matratzen ausgestattet sind. Natürlich gehört auch ein Tagesausflug zum Ferienprogramm und viele Aktivitäten am und im Wasser. Seid gespannt, was sich das Betreuer*innen-Team für euch einfallen lassen hat.
Freu‘ dich schon jetzt auf einen tollen Sommer mit Freunden in Kroatien!

Zielgruppe: Jugendliche von 13 - 15 Jahren
Ort: Pakoštane, Dalmatien
Teilnahmezahl: mind. 20 Personen
Leistungen: Übernachtung mit Vollpension, Reise ab/bis Reichelsheim, Programm mit Ausflügen & Betreuung
Kosten: 469,- € Frühbucherrabatt bis zum 31.01.2023/ 519,- € p.P.
Geschwisterrabatt: Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es einen Nachlass von je 10,- € auf den Reisepreis.
B to B Vertragspartner: GOVOYAGE Reisevertriebs GmbH & Co. KG

 

Jugendfreizeit in Kroatien
Istrien Insiders - Dein Sommer an der Adria-Küste
27. Juli - 10. August 2024

Im Westen Kroatiens liegt eine Küste, die 500 km lang und einfach atemberaubend ist: Die Adriaküste! Die Halbinsel Istrien ist ein Teil davon. Unser Camp ist in Medulin, einem ehemaligen Fischerdorf, das jetzt zu einem beliebten Touristenzentrum geworden ist. Traumhafte Strände, glasklares Wasser und Sonnenschein soweit das Auge reicht – das erwartet uns hier! Istrien ist ein echter Sonnen-Hotspot in Europa. Und wisst ihr was? Unser Betreuer*innenteam hat ein super spannendes Programm für uns vorbereitet, da kommt garantiert keine Langeweile auf!
Kreative Workshops, Gruppenspiele und Action bei sportlichen Aktivitäten -natürlich haben wir auch Zeit zum Entspannen am Strand, das gehört dazu. Tagesausflug in die nahegelegene Stadt *Pula* und eine Kayak-Tour zum Sonnenuntergang werden sicherlich zu den Highlights der Freizeit werden. Unsere Unterkunft wird ein eigener Bereich auf einem 4-Sterne-Campingplatz sein! Geschlafen wird in Mehrbettzelten mit Holzfußboden und Betten.
Schnappt euch eure Koffer und macht euch bereit für eine unvergessliche Zeit, neue Freundschaften und jede Menge Spaß. Seid dabei und lasst uns gemeinsam die kroatische Sonne genießen!

Zielgruppe: Jugendliche von 15 – 17 Jahren
Ort: Camping Medulin
Teilnahmezahl: mind. 20 Personen
Leistungen: Übernachtung mit Vollpension, Reise ab/bis Reichelsheim, Programm mit Ausflügen & Betreuung
Kosten: 489,- € Frühbucherrabatt bis zum 31.01.2024 / 539,- € p.P.
Geschwisterrabatt: Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es einen Nachlass von je 10,- € auf den Reisepreis.
B to B Vertragspartner: GOVOYAGE Reisevertriebs GmbH & Co. KG

 

Kinderwochenende Halloween
Auf zur Monsterparty
01. - 03. November 2024

Bereit für ein Wochenende voller Nervenkitzel und Spaß? Unsere beliebte Burg Hessenstein wird wieder in ein schauriges Abenteuerland verwandelt und wir feiern nochmal Halloween! Lasst eure Kreativität beim Kürbisschnitzen sprudeln und entdeckt die geheimnisvolle Welt der Burg. Gespenster, Geister und sogar Graf Hessenstein persönlich erwarten euch, um gemeinsam eine gruselig gute Zeit zu verbringen. Das absolute Highlight dieses Wochenendes? Die legendäre Monsterparty, bei der ihr die Nacht zum Tag macht und mit gruseligen Gestalten feiert. Doch bis es soweit ist, erwarten euch spannende Vorbereitungen, darunter eine geheimnisvolle Nachtwanderung und das Schnitzen von Kürbissen.
Keine Sorge, unsere tapferen Teamer*innen stehen euch bei, falls es mal zu gruselig wird. Gemeinsam meistern wir jede Herausforderung und sorgen dafür, dass ihr ein unvergessliches und sicheres Abenteuer erlebt! Packt eure Taschen, zieht eure gruseligsten Kostüme an und lasst uns die Burg Hessenstein in ein Spukschloss der Superlative verwandeln.

Zielgruppe: Kinder von 8 - 12 Jahren
Ort: Jugendburg Hessenstein
Teilnahmezahl: mind. 20 Personen
Leistungen: Übernachtung mit Vollpension, Betreuung, Halloween-Programm mit Spaß und Grusel
Kosten: 79,- € Frühbucherrabatt bis zum 15.08.2024/ 99,- € p.P.

 

 

 

 

Unterkategorien

Die Rehkitzbewegung der Hessischen Landjugend e.V.

Mit diesem Projekt möchten wir alle Landwirte auf die Problematik der Wildtierverluste durch die Mahd aufmerksam machen.
Von Ostern bis Ende Juni könnt ihr bei uns kostenfrei ein Flatterband bestellen, welches lediglich 12 bis 24 Stunden vor Mähbeginn auf einer Stange im Feld angebracht werden muss. Diese Methode, die zu der Vergrämungsmethode zählt, ist äußerst effektiv.

 Flyer Mäh kein Reh

 

 

Wir lassen's fliegen

Insekten haben eine große Bedeutung für unser Leben. Sie übernehmen zahlreiche wichtige Aufgaben in der Natur. Insekten, wie zum Beispiel die Schwebfliegen, Ohrwürmer, Marienkäfer und Florfliegen, sind Nützlinge. Sie ernähren sich von Schädlingen und reduzieren so deren Population. Hummeln und (Wild-)Bienen sind mit vielen anderen Insekten wiederum wichtig für die Bestäubung. Es ist heute für Insekten nicht immer ganz einfach, einen geeigneten Platz zum Nisten zu finden.

Die Hessische Landjugend e.V. möchte mit ihrem Projekt „Wir lassen’s fliegen“ die Sicherung der Vielfalt der Insekten unterstützen. Ob jung oder alt, Dorf- oder Stadtbewohner, Landwirt oder Verbraucher wir alle können ganz einfach einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.

 

 

 AG Queer

Eine partizipative Beratungsstruktur für queere Jugendliche und junge Menschen im ländlichen Raum.

Gerade im ländlichen Raum fehlen Informations- und Austauschangebote für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und queer (kurz LSBTQ) Jugendliche. Dies will die Hessische Landjugend e.V. ändern. Denn ob Junglandwirt*innen, Volkstanzende, Politikinteressierte, Couchpotatoes, Sportler*innen – kein Verband könnte bunter sein! Und zum Bunt sein gehört eben auch die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität. Lasst uns also gemeinsam an einer offenen Atmosphäre arbeiten, die alle Formen von bunt willkommen heißt!

Ihr habt Interesse am Thema? Dann meldet euch in der Landesgeschäftsstelle, wir bieten euch:

  • Workshops / Sensibilisierungsseminare
  • Möglichkeiten der Vernetzung
  • Infomaterialien & Give-Aways
  • ein buntes und interaktives Kartenspiel

 Dieses Projekt wird gefördert im Rahmen des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt von der Antidiskriminierungsstelle vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

 

 

Jahresprojekt 2022

 

„… ja, ja, ja, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt.“, heißt es nicht nur bei Geier Sturzflug, sondern auch bei unserer 48h-Aktion.

Gesucht wurden wieder An- und Zupackende, Organisationstalente, Problemlösende und viele andere mehr, kurzum ihr als Landjugendliche!

Es war mal wieder an der Zeit zu zeigen was wir als Landjugend alles (bewegen) können und dass der ländliche Raum ohne uns ziemlich arm aussehen würde. Ihr habt die Chance genutzt, euch bei uns angemeldet und eine spannende Mission am 13.05.2022 um 18:00 Uhr von einem euch unbekannten Agenten vor Ort erhalten und bis zum 15.05.20222 um 18:00 Uhr vollbracht. Bereits im Vorfeld waren zwei Dinge sicher: Erstens, wenn ihr es nicht schafft, dann schafft es keiner und zweitens, wir kommen mit einem Power-Paket vorbei, so dass ihr die 48 Stunden mühelos übersteht.

Diese beiden Dinge haben sich auch bewahrheitet, denn 15 Ortsgruppen oder anders gesagt mehr als 200 Landjugendliche haben an der Aktion, unter der Schirmherrschaft des hessischen Sozialministers Kai Klose, teilgenommen und in dieser Zeit mehr als 9.600 ehrenamtliche Arbeitsstunden erbracht. Die Projekte erstreckten sich dabei vom Bau und der Erneuerung eines Insektenhotels über den Bau von Bänken, der grundhaften Erneuerung von Sportstätten bis hin zum (An-) Bau von Grill- und Schutzhütten. Schätzungen zu Folge hatten die gemeisterten Projekte einen Materialwert von mehr als 50.000,00 Euro. Der ideelle Wert ist nicht zu beziffern, da die Gruppen dies alles nicht für sich, sondern zum Wohl der Allgemeinheit im jeweiligen Ort bzw. in der jeweiligen Region gemacht haben.

Die Kurhessische Landbank eG hatte parallel zur Aktion alle teilnehmenden Gruppen zu einem Wettbewerb aufgerufen. Insgesamt waren 1.500,00 Euro ausgeschrieben, über deren Verteilung eine Jury entschieden hat. Die Landjugend Geismar hat den Wettbewerb gewonnen. Die weiteren Plätze belegten die Gruppen aus Naumburg und der Schwalm. Die Landjugendgruppen aus Adorf und Groß-Bieberau belegten die Plätze vier und fünf.

Die Landesvorsitzenden der Hessischen Landjugend e.V. Lisa Kamm und Torben Eppstein bedanken sich bei allen teilnehmenden Gruppen für ihren Einsatz für das eigene Dorf und die Region und freuen sich, dass „nach zwei Jahren Pandemie endlich wieder etwas gemeinsam angegangen werden konnte und die Euphorie und das Gemeinschaftsgefühl beim Besuch der Gruppen förmlich zu spüren war.“.

 

Im Folgenden sollen die Projekte der teilnehmenden Ortsgruppen kurz vorgestellt werden.


Die Gruppe aus Adorf bekam von ihrem Agenten Christian Pohlmann, ehemaliger Landjugendlicher, die Mission den alten Tennisplatz in ein neues Volleyballfeld umzubauen. Die Gruppe zögerte nicht lange und begann sofort mit der Umsetzung des Projekts.

Foto: Landjugend Adorf

 

Im Nachbarort, in Wirmighausen, stellte der Ortsbeirat der Gruppe ihre Mission vor. Anfangs etwas skeptisch, dann aber zusehends mehr und mehr begeistert wurde eine Terrasse mit passenden Sitzgelegenheiten errichtet. „Die Terrasse steht fortan allen Besuchern und Bewohnern des Ortes zur Verfügung.“, so Sarah Kalhöfer, stellvertretende Landesvorsitzende der Hessischen Landjugend e.V. und Mitglied der Landjugend Wirmighausen.

Foto: Landjugend Wirmighausen

 

Weniger gehämmert und geschraubt, dafür umso mehr geschüppt, gepflastert und gestrichen wurde bei der Landjugend in Freienhagen. Der Ortsbeirat hatte der Landjugend die Aufgabe gestellt, einen Zuweg zum Buswartehäuschen zu pflastern und dem Wartehäuschen selbst einen neuen Anstrich zu verpassen.

Foto: Landjugend Freienhagen

 

Auch die Gruppen im Südwesten von Hessen nahmen an der Aktion teil. In der Gruppe Limburg-Oberlahn wurden neue Bänke und Aussichtsplattformen für den Tiergarten in Weilburg gebaut. Der Landesvorsitzende der Hessischen Landjugend e.V. und Gruppenvorsitzende Torben Eppstein betonte „Alle Projekte sind gemeinnützig und nachhaltig und kommen so nicht nur der Gruppe, sondern vielen Menschen im Ort bzw. der Region zugute“.

Foto: Landjugend Limburg-Oberlahn

 

In der benachbarten und zugleich jüngsten Ortsgruppe der Hessischen Landjugend e.V., der Landjugend Rheingau-Taunus, wurde die Mission für das Wochenende vom Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Jonas Bachmann, verkündet. Die Gruppe sollte eine neue Aufbewahrungsbox für die XXL-Spielfiguren im örtlichen Schwimmbad zimmern, eine kleine Müllsammelaktion durchführen und als Spezialauftrag noch etwas für ein bislang geheimes Projekt der Gemeinde Aarbergen bauen.

Foto: Landjugend Rheingau-Taunus

 

Die Gruppe mit den jüngsten Teilnehmern an der 48-Stunden-Aktion war einmal mehr die Kindergruppe der Landjugend Groß-Bieberau. In Groß-Bieberau wurde die Aufgabe der Kinder von der Bürgermeisterin Anja Vogt gestellt. Die Kinder sollten das Insektenhotel, das bei der letzten 48-Stunden-Aktion gebaut wurde, erneuern und Vogelnistkästen bauen. Wie auch bei den vorherigen Aktionen waren die Kinder voller Tatendrang dabei und freuten sich im Umgang mit den Werkzeugen.

Foto: Landjugend Groß-Bieberau

 

Die Landjugend Schwalm erhielt im Rahmen der 48-Stunden-Aktion den Auftrag einen Unterstand zu bauen. Die Gruppe zögerte nicht lange und startete noch am Freitag mit den ersten Arbeiten. Fest steht, dass das Ergebnis, die neue Hütte mit den Bänken sich sehen lassen kann.

Foto: Landjugend Schwalm

 

Carolin Hecker, ehemalige Vorsitzende der Hessischen Landjugend e.V., überbrachte ihrer eigenen Ortsgruppe, der Landjugend Geismar gleich drei Missionen. Zum einen sollte eine Schutzhütte für die „Waldkinder“ der örtlichen Kindertagesstätte gebaut werden. Weiterhin wurden neue Tische und Bänke an der Königshöhe aufgestellt und die Feuerstelle gepflastert und ein Infopoint für Radtouristen hergerichtet. Dies alles war für die über 30 Landjugendlichen jedoch kein Problem und sie meisterten ihre Mission mühelos.

Foto: Landjugend Geismar

 

Bei der Landjugend Naumburg musste zunächst Altes abgerissen werden, bevor Neues gebaut werden konnte. Die Landjugend hatte als Mission die alten Rankgitter zu ersetzen und das Buswartehäuschen zu streichen. Alle Naumburger Bürger profitieren fortan von einem frisch gestrichenen Buswartehäuschen und einem Platz, der in neuem Glanz erstrahlt.

Foto: Landjugend Naumburg

 

Bei der Landjugend Basdorf wurde nicht weniger gesägt, gebohrt und gehämmert. Die Mission der Gruppe bestand darin die örtliche Grillhütte auf Vordermann zu bringen und so wurden Bretter ersetzt und die komplette Grillhütte bekam einen neuen Anstrich.

Foto: Landjugend Basdorf

 

Die nördlichste Ortsgruppe der Hessischen Landjugend, die Landjugend Hofgeismar, hat ihre Mission vom stellvertretenden Vorsitzenden des Fördervereins Hessische Landjugend e.V Matthias Henkes. übermittelt bekommen. Die Gruppe hatte sicher eine der schwergewichtigsten Aufgaben, da sie rund 40 Tonnen Sand auf dem Gelände einer städtischen Kindertagesstätte auswechseln musste. Doch mit Muskelkraft und etwas maschineller Unterstützung war dies kein Problem.

Foto: Landjugend Hofgeismar

 

Die Schwälmer Volkstanzgruppe Röllshausen hatte im Rahmen der 48h-Aktion zur Abwechslung mal nicht das Tanzbein geschwungen, dafür aber die Pinsel. Auf dem Friedhof und im gesamten Dorf wurden die öffentlichen Bänke gestrichen, so dass der ganze Ort nun noch mehr dazu einlädt, kurz innezuhalten und einen Moment Pause zu machen.

Foto: Landjugend Röllshausen

 

Der nachhaltige Gedanke der 48-Stunden-Aktion wurde von den Landjugendgruppen aus Gießen und Friedberg ganz anders umgesetzt als bei den übrigen Gruppen. Die Mission der beiden Gruppen bestand darin, Nicht-Volkstänzer zu finden und mit diesen gemeinsam die Sternpolka zu tanzen. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, dass der Volkstanz eben doch kein alter Schuh ist und über Generationen hinweg begeistern kann.

Foto: Landjugend Gießen und Landjugend Friedberg

 

Im Süden bei den Jungzüchtern Starkenburg stellte der Regionalbauernverband die Agentin der Gruppe. Die Mission lautete: „Rücksicht macht Wege breit“. Die Jungzüchter waren daher in einigen Gemeinden ihres Einzugsgebiets unterwegs und haben viele Feld- und Wirtschaftswege mit diesem Spruch besprüht. Die Aktion soll so für mehr Respekt und Rücksichtnahme unter allen Nutzern sorgen und für gegenseitiges Verständnis werben.

Foto: Landjugend Starkenburg

 

 

Landjugend is(s)t regional und nah

Die Hessische Landjugend e.V. vertritt die Interessen junger hessischer Landwirte und Verbraucher. Sie sieht sich für den Erhalt von jugendfördernden und zukunftssicheren Strukturen in Hessens ländlichen Regionen verantwortlich und begleitet Jugendliche hin zu einem selbständigen und verantwortungsbewussten Handeln.

Landjugend is(s)t regional und nah – mit diesem Verhaltenskodex will der Landesverband der Hessischen Landjugend e.V. ein Signal an die hessische Gesellschaft senden und öffentlich Solidarität mit hessischen Erzeugern und Vermarkten zeigen. Die Hessische Landjugend e.V. wird zukünftig auf ihren Veranstaltungen und Aktionen dafür Sorge tragen, dass vorwiegend regionale und hessische Produkte zum Einsatz kommen. Der Landesverband der Hessischen Landjugend e.V. will somit die hessische Wirtschaft, und vor allem die hessische Landwirtschaft, aktiv unterstützen und einen Beitrag für die Sicherung der Zukunft von jungen hessischen Landwirten leisten. Zum anderen will die Hessische Landjugend e.V. die Strukturen hessischer Direktvermarkter stützen und für einen zunehmenden regionalen Wirtschaftskreislauf sorgen.

Eine Sensibilisierung der Mitglieder hinsichtlich dieses Verhaltenskodex steht auf allen Veranstaltungen und Aktionen im Vordergrund.

 

Verabschiedet auf der Vertreterversammlung am 28. Februar 2016

 

 

 

 

 

 

 

 

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